Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der
- Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
- Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes,
- Wahl der Schaubeauftragten,
- Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
- Beschlussfassung der Veranlagungsregeln,
- Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
- Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,
- Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen
- Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder,
- Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
- Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,
- Berufung und Abberufung der Vertreter aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke
- Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke
- Beschlussfassung über die Aufgabendurchführung gemäß § 4 Abs. 2- 4 der Verbandssatzung.