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Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der
  • Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
  • Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes,
  • Wahl der Schaubeauftragten,
  • Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
  • Beschlussfassung der Veranlagungsregeln,
  • Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
  • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,
  • Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen
  • Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder,
  • Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
  • Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,
  • Berufung und Abberufung der Vertreter aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke
  • Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke
  • Beschlussfassung über die Aufgabendurchführung gemäß § 4 Abs. 2- 4 der Verbandssatzung.