Gewässerschau
- Zweck der Gewässerschau ist es zu prüfen, ob die oberird. Gewässer ordnungsgemäß unterhalten, die baulichen Anlagen intakt u. die Gewässer nicht unbefugt benutzt werden
- Schwerpunkte werden angefahren
Teilnehmer: | Schaubeauftragter |
Untere Wasserbehörde | |
Untere Naturschutzbehörde | |
Vertreter der Gemeinden/ Städte | |
Unternehmen | |
Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung u. Forsten | |
Ergebnis: | Schauprotokoll |
Daraus ergibt sich der Unterhaltungsplan.