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Gewässerschau

  • Zweck der Gewässerschau ist es zu prüfen, ob die  oberird. Gewässer ordnungsgemäß unterhalten, die baulichen Anlagen intakt u. die Gewässer nicht unbefugt benutzt werden
  • Schwerpunkte werden angefahren

 

Teilnehmer: Schaubeauftragter
  Untere Wasserbehörde
  Untere Naturschutzbehörde
  Vertreter der Gemeinden/ Städte
  Unternehmen
  Amt f. Landwirtschaft, Flurneuordnung u. Forsten
Ergebnis: Schauprotokoll

 

Daraus ergibt sich der Unterhaltungsplan.